Optimaler Gehörschutz mit Otoplastiken ab 80 Dezibel
Zu viel Lärm am Arbeitsplatz schädigt das Gehör. Ab 80 Dezibel wird es kritisch. Warum maßgefertigte Otoplastiken als Gehörschutz die ideale Lösung sind.
Mach den nächsten Schritt für dein Gehör
Zu viel Lärm am Arbeitsplatz hat unangenehme Folgen für das Gehör. Die Werte 80 Dezibel und 85 Dezibel spielen dabei eine zentrale Rolle. Wir erklären gern, warum Sie ab 80+ dB maßgefertigte Gehörschutzstöpsel tragen sollten und warum Otoplastiken als Gehörschutz eine echte Lösung bieten.
Lärmschwerhörigkeit, die im Berufsalltag entsteht, kommt entsprechend häufig vor. Gehörschutz ist daher ein wirksames Mittel, um Schäden am Gehör vorzubeugen.
Welche Folgen hat es für Beschäftigte, wenn sie einem Schallpegel von 80 Dezibel und mehr ausgesetzt sind? Und welche Vorschriften gelten in der aktuellen Gesetzgebung für diese Lärmbelastung?
Was sagt das Arbeitsschutzrecht zu zu viel Lärm am Arbeitsplatz?
Im Arbeitsschutzrecht ist geregelt, ab welchen Schallpegeln Beschäftigte verpflichtet sind, mit Gehörschutz zu arbeiten, und wann Arbeitgeber verpflichtet sind, diesen bereitzustellen. Das Gesetz geht von einer täglichen Lärmdosis aus, die über einen Arbeitstag von 8 Stunden gemessen wird.
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Das Arbeitsschutzrecht schreibt vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, sobald der Lärm am Arbeitsplatz täglich über 80 dB(A) liegt. Die Beschäftigten sind dann noch nicht verpflichtet, diesen Gehörschutz auch zu nutzen.
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Sobald der Schallpegel 83 dB(A) erreicht, dürfen Beschäftigte nur noch 4 Stunden ohne Gehörschutz arbeiten. In einem solchen Fall muss zudem die Voraussetzung erfüllt sein, dass „kein unzumutbar hohes Risiko für Gehörschäden” besteht. Außerdem darf in den übrigen 4 Stunden kein hoher Schallpegel herrschen.
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Beschäftigte sind hingegen für die gesamte Arbeitszeit verpflichtet, Gehörschutz zu tragen, wenn sie täglich einem Schallpegel ausgesetzt sind, der über 85 dB(A) liegt.
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Bei einem Pegel über 85 dB(A) muss außerdem ein Maßnahmenplan erstellt werden.
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Wird im Ohr ein Schallpegel von 87 dB(A) gemessen (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Beschäftigten dann bereits Gehörschutz tragen), müssen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, um diesen Lärmüberschuss sofort zu senken.
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Das Arbeitsschutzrecht legt darüber hinaus fest, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten ausreichend über die Gefahren aufklären müssen, die Lärm mit sich bringen kann.
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Beschäftigte haben zudem das Recht, einen Hörtest durchführen zu lassen. Auf diese Weise können sie überprüfen, ob die getroffenen Maßnahmen tatsächlich wirksam sind.
Wie werden Schallpegel gemessen?
Den Schallpegel können Sie mit einem Dezibelmessgerät bestimmen. Dieses zeigt den Schallpegel in Dezibel (dB) an. Bei der Messung wird ein sogenannter A-Filter angewendet. Dieser berücksichtigt die Empfindlichkeit des Ohrs für verschiedene Schallfrequenzen. Deshalb wird der Schallpegel in dB(A) angegeben.
Wie laut sind 80 dB(A) eigentlich?
Wie viel Dezibel unsere Ohren ertragen müssen, wird erst dann wirklich greifbar, wenn man es anschaulich macht. Wenn Sie ein normales Gespräch mit jemandem führen, entspricht das einem Schallpegel von etwa 60 dB(A). Können Sie eine Person, die einen Meter entfernt steht, nicht mehr verstehen oder müssen Sie ständig Ihre Stimme erheben? Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Lärm über 80 dB(A) liegt.
Einen Schallpegel über 80 Dezibel empfinden Beschäftigte übrigens nicht immer als unangenehm oder schmerzhaft. Dadurch ist ihnen nicht immer bewusst, dass eine tägliche Belastung durch zu hohe Schallpegel auf lange Sicht Schäden am Gehör verursachen kann. Es ist deshalb durchaus sinnvoll, bereits ab 80 dB(A) Gehörschutz zu verwenden.
Welche Folgen hat häufiger und lauter Lärm?
Probleme mit dem Gehör infolge zu hoher Schallpegel am Arbeitsplatz gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten. Beschäftigte hören nicht nur immer schlechter, sondern können auch unter Ohrensausen oder Tinnitus leiden. In vielen Fällen ist eine langanhaltende Lärmbelastung die Ursache dafür. Zu hohe Schallpegel kommen in den unterschiedlichsten Berufsgruppen vor.
Nicht nur Bauarbeiter, Landwirte, Soldaten, Holz- und Metallverarbeiter, Polizisten oder Lkw- und Gabelstaplerfahrer sind davon betroffen. Auch DJs, Musiker und Menschen, die im Nachtleben, in Schwimmbädern, Sporthallen, Freizeitzentren und Kindertagesstätten arbeiten, tragen ein höheres Risiko für bleibende Gehörschäden.
Was können Unternehmen selbst gegen Lärm tun?
Neben Lärmschwerhörigkeit oder Lärmtaubheit können hohe Schallpegel auch Konzentrationsprobleme, Stress, Erschöpfung und erhöhten Blutdruck verursachen. Für Unternehmen gilt es daher, solche Probleme so weit wie möglich zu vermeiden.
Schließlich profitiert jede Organisation von gesundem und gut funktionierendem Personal. Erreichen lässt sich das unter anderem durch Investitionen in leisere Produktionsverfahren und Maschinen, die weniger Lärm erzeugen. Auch schalldämmende Kabinen können für weniger Belastung sorgen. Darüber hinaus könnten Arbeitgeber sich dafür entscheiden, Beschäftigte weniger Stunden pro Tag dem Lärm auszusetzen.
Maßgefertigte Otoplastiken als Gehörschutz
Abgesehen davon, dass Gehörschutz über 85 dB(A) gesetzlich vorgeschrieben ist, können Arbeitgeber ihr Personal umfassend über die Gefahren von Lärm informieren und es dazu anregen, bereits bei Schallpegeln von 80 dB(A) Gehörschutz zu tragen. Insbesondere von maßgefertigten Otoplastiken profitieren Beschäftigte erheblich. Diese Gehörschutzstöpsel sind vollständig auf die Person abgestimmt, die sie trägt, und garantieren einen optimalen Tragekomfort.
Otoplastiken senken den Schallpegel um etwa 15 bis 25 dB(A). Außerdem lassen sie sich mit verschiedenen Filtern ausstatten. Das macht es möglich, gegen jede Lärmquelle den richtigen Schutz zu bieten. Audinc liefert Gehörschutz für die Metallverarbeitung, die Industrie, den Sicherheitsdienst, die Druckerei, das Nachtleben, das Baugewerbe und die Lebensmittelindustrie.